
Belag zu klein, zu groß oder in Ordnung?
11.07.2016 – Während es in der letzten Regelecke um das Auffangen des Balls im Aus ging, steht heute der Belag im Vordergrund des Interesses. Wer das Holz schon einmal gewechselt hat, aber die bisherigen Beläge weiterspielen wollte, der wird einen der folgenden Zustände vielleicht kennen: Der Belag ist nicht identisch mit der Größe des Holzes, sondern vielleicht zu klein oder er steht an irgendeiner Seite über.
Natürlich ist der letztgenannte Fall leicht zu beheben, während ein zu kleiner Belag ärgerlich sein kann. Ob und inwiefern ein zu kleiner oder zu großer Belag auf dem Schlägerholz erlaubt ist, dieser Frage gehen wir heute in der Regelecke nach! Auch diesmal sollen Sie wieder darüber abstimmen. Wie gewohnt veröffentlichen wir dann in zwei Tagen den passenden Paragraphen aus dem Regelwerk und die richtige Lösung auf der zweiten Seite dieses Artikels. Haben Sie ähnliche Fragen und brauchen womöglich einen Rat? Schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Welche Aussage zum Belag ist korrekt?
a) Der Belag muss das Schlägerblatt völlig bedecken und darf bis zu 5 mm über das Holz hinausragen.
b) Der Belag darf bis zu 5 mm kleiner als das Schlägerblatt sein.
c) Der Belag muss das Schlägerblatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen.
Die Auflösung
Wie die Mehrheit von Ihnen richtig festgestellt hat, ist Antwort c) richtig: Der Belag muss das Schlägerblatt vollständig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
Nachzulesen ist das in den Regeln im Paragraph § A 4.4: „Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.“
Quelle: mytischtennis.de