Regelecke
Schwamm und Obergummi selbst kombinieren?

Schwamm und Obergummi selbst kombinieren?

11.11.2019 – Zuletzt haben wir uns eher mit Spielsituationen rundum Coaching oder Doppelaufstellungen beschäftigt. Dieses Mal geht es um das Thema Material. Jeder hat sich bestimmt schon mal den Schläger seines Gegners vor dem Match angeschaut. Gerade mit Blick auf die Beläge kommt es oft zu Diskussionen. Doch darf ich theoretisch auch einen Schwamm und ein Obergummi einzeln am Holz befestigen oder ist das nicht erlaubt? Unsere Regelecke gibt wie immer die passende Antwort.

 Wie gewohnt dürfen Sie auch bei diesem Regeleckenfall gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar zum Thema schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.


Ist es erlaubt, einen Schwamm und ein Obergummi selbstständig zu kombinieren und somit einzeln auf dem Holz anzubringen?

a) Nein, der Belag muss als Ganzes zugelassen sein und aufgeklebt werden.
b) Solange das Obergummi zugelassen ist und der Schwamm regelkonform ist, darf man sie auch einzeln aufkleben.


Die Auflösung

Die myTischtennis.de-User waren völlig geteilter Meinung. Weniger als die Hälfte (48,7%) wusste die richtige Antwort. Solange das Obergummi zugelassen ist und der Schwamm regelkonform ist, darf man sie auch einzeln aufkleben. Damit ist Antwort b) richtig.

Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:

„Die selbsttätige Montage einzeln erworbener Schwämme und von der ITTF zugelassener Obergummis ist nach Aussage der ITTF zulässig. Die ITTF-Zulassung wird nur für das jeweilige Obergummi erteilt, das dann mit einem beliebigen, den Internationalen TT-Regeln A 4.3.2 entsprechenden Schwamm kombiniert werden kann. Hieraus folgt, dass Schwamm und Obergummi auch wieder getrennt werden können, wenn das Material nach dieser Aktion noch den Internationalen TT-Regeln B 4.2.2 entspricht.“


Quelle: mytischtennis.de