
Mit nicht zugelassenem Belag gespielt
04.02.2019 – Gerade ältere Spieler tendieren dazu, für eine lange Zeit mit dem gleichen Belag zu spielen, unter Umständen sogar über viele, viele Jahre. Je nach dem kann es sein, dass der Belag in der Zwischenzeit seine Zulassung verloren hat und der Spieler das vielleicht sogar gar nicht weiß. Um den Einsatz eines nicht zugelassenen Belags und den Protest im Anschluss daran geht es heute in der Regelecke.
Wie immer dürfen Sie gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar zum Thema schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Spieler A kommt bei einem Mannschaftskampf mit den Schlägen von Noppenspieler B nicht zurecht und hat das Gefühl, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Am folgenden Tag informiert er den Spielleiter und tatsächlich ergibt eine Überprüfung, dass der Belag nicht auf der Liste der zugelassenen Beläge steht. Was nun?
a) Die Spiele des Noppenspielers werden nicht gewertet, was eventuell auch zu einer Veränderung des Mannschaftsergebnisses führt.
b) Das Spiel wird ganz normal gewertet.
c) Das Spiel wird gegen die Mannschaft des Noppenspielers gewertet.
Die Auflösung
Knapp die Hälfte von Ihnen wusste in diesem Fall die Lösung, nämlich Antwortmöglichkeit b) Das Spiel wird ganz normal gewertet.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
WO A 19.1 Proteste
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. Proteste, die sich auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden. Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern sofort bei Bekanntwerden des Protestgrundes unter Angabe der Uhrzeit sowie der Spielstände des Mannschaftskampfes und aller zum Zeitpunkt des Protestes laufenden Spiele auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt.
Quelle: mytischtennis.de