
Die Haut als Werbeträger?
31.07.2017 – Im Boxen sind sie weit verbreitet: Temporäre Bodytattoos, die als Werbeträger dienen. In der heutigen Ausgabe der Regelecke wollen wir diese Form der Werbung auf den Tischtennissport übertragen. Wären temporäre Bodytattoos zu Werbezwecken beim Tischtennis erlaubt? Wieder dürfen Sie gerne darüber abstimmen oder Ihre Tendenz in die Kommentarzeile schreiben.
Ist es erlaubt, seine Haut beim Tischtennis als Werbeträger zu nutzen oder darf ’nur‘ die eigene Kleidung für solche Zwecke herhalten? Genau diese knifflige Frage wollen wir heute an Sie in der Regelecke weitergeben! Wieder haben Sie die Möglichkeit, sowohl bei einer Abstimmung Ihren Tipp für die richtige Lösung abzugeben als auch in der Kommentarzeile Ihre Meinung darzulegen und Ihre Erfahrungen zu schildern. Einzig den passenden Regelparagraphen sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch die anderen Leser noch eine Chance haben, ihr Regelwissen zu testen.
Das Ergebnis der Abstimmung und die Lösung können Sie am Mittwochnachmittag auf der zweiten Seite dieses Artikels einsehen. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Ist es zulässig, die eigene Haut – zum Beispiel durch das Auftragen eines temporären Bodytattoos – für Werbung zu nutzen, oder darf nur die Kleidung als Werbeträger dienen?
a) Ja, das ist zulässig.
b) Das ist abhängig von der Veranstaltung und deren Ausschreibung.
c) Darüber entscheidet das Schiedsgericht.
d) Nein, das ist nicht zulässig.
Die Auflösung
Diesmal waren sie sich nicht ganz einig. Na klar, so ein Fall ist wohl bisher auch noch nicht vorgekommen. Dass man mal einen Spieler mit temporärem Bodytattoo zu Werbezwecken sehen wird, lässt sich aber zumindest nicht ausschließen. Verboten ist das nach den jetzigen Regeln nicht, richtig ist, wie 41 % von Ihnen richtig getippt haben, somit Antwortmöglichkeit a) Ja, das ist zulässig
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
Denn: Die Werbebestimmungen in den Internationalen TT-Regeln und den Wettspielordnungen im Bereich des DTTB beziehen sich ausschließlich auf die dort genannten Materialien; die Haut des Spielers gehört nicht dazu. Nachdem nichts Gegenteiliges geregelt ist, kann man zunächst davon ausgehen, dass auf die Haut aufgebrachte Werbung (etwa in Form einer Tätowierung) zulässig ist. (bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2012)
Quelle: mytischtennis.de