
Pflichten von Turnierspielern
11.09.2017 – Gehören Sie zu den Spielern, die hin und wieder Turniere spielen? Dann könnte das heutige Thema in der Regelecke besonders interessant für Sie sein. Denn hierbei wollen wir uns den Pflichten widmen, die Spieler auf Turnieren haben. Auch diesmal dürfen Sie wieder gerne über die Ihrer Meinung nach richtige Lösung abstimmen und die Kommentarzeile nutzen!
Spielen Sie hin und wieder Turniere oder sind Sie sogar häufig – vielleicht gerade in der Sommerpause – auf Turnieren anzutreffen? Dann sollten Sie bei der heutigen Frage in der Regelecke besonders gut aufpassen. Heute geht es nämlich um die Pflichten von Turnierspielern.
Gerne dürfen Sie wieder für die Ihrer Meinung nach richtige Lösung abstimmen oder Ihre Tendenz in die Kommentarzeile schreiben. Nur den passenden Regelparagraphen möchten wir Sie bitten, noch nicht zu posten, damit auch alle anderen Leser noch die Möglichkeit haben, ihr Regelwissen zu testen.
Das Ergebnis der Abstimmung und die Lösung veröffentlichen wir am späten Mittwochnachmittag auf der zweiten Seite dieses Artikels. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Was gehört auf einem Turnier nicht zu den Pflichten der Teilnehmer?
a) Das Startgeld zu zahlen – auch bei Nichtantreten
b) Das Amt des Schiedsrichters zu übernehmen
c) Bis zum Ende des Turniers in der Halle zu bleiben, falls keine Auszeichnung errungen wurde
d) Sich ausweisen zu können
Die Auflösung
Eine gute Nachricht vorneweg: Eine Massage für den Schiri in den Satzpausen – wie im Cartoon von Ulli Laven dargestellt – ist in der Wettspielordnung nicht vorgeschrieben. Dass man das Startgeld bei Nichtantreten trotzdem zahlen muss, sich ausweisen und zählen muss, aber schon! Einzig Antwort c) kommt in der Wettspielordnung nicht vor. Das heißt, man muss nicht bis zum Ende des Turniers in der Halle bleiben, wenn man keine Auszeichnung errungen hat.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
WO D 10.1: „Jeder Spieler ist verpflichtet, sich durch ein amtliches Dokument mit Bild (z. B. Personalausweis, Führerschein) auf Aufforderung der Turnierleitung oder des OSR auszuweisen. Wenn ein Spieler der Aufforderung sich auszuweisen nicht nachkommt, darf er von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen werden.“
10.2: „Die Meldung verpflichtet auch bei Nichtantreten zur Zahlung des Startgeldes.“
10.3: „Jeder Spieler ist verpflichtet, das Amt eines Schiedsrichters zu übernehmen. Bei Weigerung darf der Spieler von der weiteren Teilnahme am Turnier ausgeschlossen werden.“
10.4: „Jeder nicht aus einem Turnier ausgeschiedene Spieler darf nicht ohne wichtigen Grund und ohne Abmeldung bei der Turnierleitung das Turnier verlassen. Das Gleiche gilt auch für alle Spieler, die eine Auszeichnung errungen haben, in Bezug auf die Siegerehrung.“
Quelle: mytischtennis.de