
Darf mein Schläger beliebig groß sein?
19.08.2013 – In der letzten Ausgabe der Regelecke wollten wir von Ihnen wissen, was zwischen der Einspielzeit und Spielbeginn erlaubt ist. Einen Protest einlegen, lautete die richtige Antwort. In dieser Woche wollen wir uns intensiv mit dem Schläger befassen. Muss er auf beiden Seiten mit Belägen bedeckt sein? Muss die eine Seite des Schlägers rot und die andere schwarz sein? Darf die Größe des Schlägers beliebig sein? Fragen über Fragen, die es zu beantworten gilt. Wie immer dürfen sie gerne mitkommentieren!
Sicherlich sind Sie ihm in Ihrem Tischtennisleben auch schon einmal begegnet – vor allem, wenn Sie in den unteren Spielklassen des Landes unterwegs sind: Dem Gegner mit dem mehr als seltsamen Schläger. Gerade noch frisch im Heimwerkerkeller bearbeitet, mit anderer Größe, anderer Belagfarbe als dem gängigen rot-schwarz oder nur auf einer Seite mit einem Belag bedeckt. Aber was davon ist erlaubt und was nicht? Dieser Frage gehen wir in der aktuellen Folge unserer Regelecke auf den Grund.
Sie denken, Sie wissen Bescheid? Dann schreiben Sie doch Ihren Tipp in einen Kommentar und teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ansichten zum Thema mit den anderen Nutzern. Einzig den Regelparagraphen bitten wir, noch nicht zu veröffentlichen. Die richtige Lösung verraten wir wie immer in zwei Tagen auf der zweiten Seite des Artikels. Wenn bei Ihnen ähnliche Fragen zum Regelwerk auftreten und Sie Hilfestellung brauchen, schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Welche Aussage ist falsch?
a) Beide Seiten des Schlägers müssen mit Belägen bedeckt sein
b) Die eine Seite des Schlägers muss leuchtend rot sein, die andere Seite schwarz sein
c) Die Größe des Schlägers ist beliebig
Die Auflösung
Die Größe des Schlägers ist beliebig? Ja, richtig! Und die Seiten des Schlägers müssen leuchtend rot und schwarz sein? Auch das ist völlig korrekt! Was allerdings nicht stimmt, ist die Behauptung, dass beide Seiten des Schlägers mit Belägen bedeckt sein müssen. Gesucht war also Antwort a)!
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
TT-R § A 4.6: „Beide Schlägerseiten – unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht – müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.“
Aber:
TT-R § A 4.3: „Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 2,0 mm) oder mit Sandwich-Gummi (Noppen nach innen oder nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 4,0 mm) bedeckt sein.“
Das heißt: Es muss nicht zwangsläufig auf beiden Seiten ein Belag vorhanden sein. Wenn ich mit der Seite spielen will, muss ich mir allerdings auch einen Belag darauf kleben.
Quelle: mytischtennis.de