
Wie ist der Pistolenschläger zu verwenden?
27.02.2017 – Wer sich viel in den Tischtennishallen Deutschlands tummelt, wird sicherlich schon Schläger in der Hand gehabt haben, die auf irgendeine Weise speziell waren. Eine Klasse Schläger fällt dabei besonders ins Auge, weil sie sich optisch sehr von den üblichen Spielgeräten unterscheidet: die Hölzer mit sogenanntem Pistolengriff. Entsprechen diese Schläger tatsächlich den Tischtennisregeln? Oder muss man bei ihrer Verwendung auf Bestimmtes achten?
Ist Ihnen schon einmal ein Spieler begegnet, der auf einen Schläger mit Pistolengriff, wie den Sanwei Pistol Grip, setzt? Wie Sie im Artikelbild sehen können, weichen diese Modelle sehr von den Exemplaren ab, die man sonst in Tischtennishallen oder auch in der internationalen Szene zu sehen bekommt. Aber was sagen eigentlich die Tischtennisregeln zu solchen Schlägern? Sind sie regelkonform? Oder muss beim Aufkleben des Belags etwas beachtet werden?
Das wollen wir heute von Ihnen wissen! Stimmen Sie ab und schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen mit speziellen Schlägern als Kommentar unter den Artikel. Die richtige Lösung verraten wir Ihnen in zwei Tagen auf der zweiten Seite des Artikels. Wenn auch Sie eine Regelfrage nicht mehr loslässt, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Was gilt bei Schlägern wie dem Sanwei Pistol Grip?
a) Der Schläger darf nicht verwendet werden.
b) Der Schläger darf verwendet werden, wenn der Belag über das kleine Loch geklebt wurde und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
c) Der Schläger darf verwendet werden, wenn der Belag beide Löcher bedeckt und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
d) Der Schläger darf verwendet werden, wenn der Belag den Bereich, der von den Fingern gegriffen wird, ausspart, das Holz ansonsten aber komplett bedeckt und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
e) Der Schläger darf verwendet werden, wenn das kleine Loch in den Belag geschnitten wurde und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
Die Auflösung
Diesmal war es gar nicht so leicht, gesicherte Aussagen zu unserer Regelfrage zu erhalten. Und auch Sie waren sich ganz und gar nicht einig darüber, welche Antwort die richtige ist. Immerhin hat mehr als die Hälfte von Ihnen die richtige Lösung d) gewählt: Der Schläger darf verwendet werden, wenn der Belag den Bereich, der von den Fingern gegriffen wird, ausspart, das Holz ansonsten aber komplett bedeckt und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
So viel zur Theorie. In der Praxis ist es allerdings sehr schwierig, einen zum eigenen Spielsystem passenden Belag zu finden, der diese Anforderungen erfüllt, da bei den meisten Belägen Hersteller- und Belagname in der Mitte abgedruckt und dann nicht mehr lesbar sind. Löcher dürfen übrigens nicht in den Belag geschnitten werden, genauso wenig, wie Löcher im Holz überklebt werden dürfen.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
§ A 4.4: „Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.“
§ A 4.5: „Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.“
Quelle: mytischtennis.de