Regelecke
Darf man seine Beläge mit dem Föhn erwärmen?

Darf man seine Beläge mit dem Föhn erwärmen?

08.10.2018 – Auch wenn die Temperaturen in dieser Woche vielerorts noch einmal nach oben gehen, ist es natürlich klar, dass sich langsam aber sicher die kalte Jahreszeit nähert. Zu diesem Umstand passt auch unsere heutige Frage in der Regelecke ganz gut. Wir wollen nämlich von Ihnen wissen, ob es erlaubt ist, seinen Schläger mit einem Föhn zu bearbeiten.

Wie Sie es schon gewohnt sind, dürfen Sie gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.


Die Gastmannschaft kommt in dem Spiellokal an. Draußen ist es sehr kalt und die Taschen waren im Kofferraum. Daher sind die Schläger auch sehr kalt. Einer der Spieler holt einen Föhn aus der Tasche und beginnt in der Umkleidekabine den Schläger mit dem Föhn zu bearbeiten. Welche Aussage ist korrekt? 

a) Da es sich nicht um Frischkleben handelt, ist das erlaubt.
b) Es ist nicht erlaubt.
c) Wärmezuführung ist kein Schlägerdoping; also zulässig.


Die Auflösung

Diesmal haben annähernd zwei Drittel von Ihnen daneben gelegen! Richtig ist nämlich tatsächlich Lösung b) Es ist nicht erlaubt.

Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:

In den Regelauslegungen für den Bereich des DTTB nach einer Regelanfrage von 2011 heißt es:“Das Föhnen von Belägen ist nach Meinung des RSR generell unzulässig. Das Erhitzen von Belägen stellt eine physikalische Behandlung dar, die nach den Internationalen Tischtennisregeln A 4.7 nicht zulässig ist, unabhängig davon, ob ein Schläger Raumtemperatur aufweist oder nicht. Dies gilt für das Föhnen von Belägen ebenso wie für die Verwendung von Heizdecken oder anderen technischen Hilfsmitteln, wie etwa dem ‚Belag-Heizkissen‘ der Firma HERO. Die Firma wurde übrigens bereits im letzten Jahr vom DTTB auf die Unzulässigkeit ihres Produktes hingewiesen.“


Quelle: mytischtennis.de