Regelecke
Was ist bei der Netzwerbung zu beachten?

Was ist bei der Netzwerbung zu beachten?

22.10.2018 – Sponsoren ist zu finden, ist im Tischtennis wie auch in den meisten anderen Sportarten gar nicht so leicht. Hat man einen gefunden, will man diesen natürlich möglichst oft in Szene setzen, z. B. durch einen Platz im Vereinsheft, auf einem Werbeplakat oder etwa auf den Umrandungen. Was im konkreten Fall bei der Netzwerbung zu beachten ist, darum geht es heute in der Regelecke.

Wie immer dürfen Sie gerne für die Ihrer Meinung nach richtige Lösung abstimmen oder einen Kommentar unter den Artikel schreiben. Nur den passenden Regelparagraphen sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser noch die Möglichkeit haben, ihr Regelwissen zu testen. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.


Ein Tischtennisverein hat endlich Erfolg bei der Suche nach einem Sponsor. Dieser möchte neben den Umrandungen auch auf dem Netz sein Logo sehen. Was ist aus Sicht des Vereins bei der Netzwerbung zu beachten?

a) Eigentlich nichts. Der Tischtennissport freut sich über jeden, der ein paar Euro dazugibt.
b) Das Logo kann man an beiden Enden der Netzpfosten als Werbeaufkleber platzieren; das sieht man z.B. auch bei den Weltmeisterschaften.
c) Das Logo muss bei den Netzpfosten so in das Netz eingearbeitet sein, dass die Sicht durch die Maschen nicht behindert wird.


Die Auflösung

Eine große Mehrheit von Ihnen (85,6 %) wusste diesmal die richtige Lösung, nämlich Antwortmöglichkeit c) Das Logo muss bei den Netzpfosten so in das Netz eingearbeitet sein, dass die Sicht durch die Maschen nicht behindert wird. 

Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:

B 2.5.7: „Auf Netzen dürfen auf jeder Seite des Tisches zwei Werbeflächen angebracht sein, die sich klar von der Farbe des verwendeten Balls unterscheiden und einen Mindestabstand von 3 cm zur oberen Netzkante aufweisen müssen. Auf dem Netz angebrachte Werbung, die sich innerhalb der vertikalen Verlängerung der Seitenlinie befindet, darf die Sicht durch die Maschen nicht behindern.“

Zur Erläuterung, warum es nicht b) ist (was man ja ab und zu tatsächlich sieht): Am Netz angebrachte Werbeaufkleber sind aus Sicht der ITTF bei WM oder auch der World Tour zulässig. Im Bereich des DTTB allerdings sind diese Werbeaufkleber nicht zulässig, da durch diese die Sicht durch das Netz behindert wird.


Quelle: mytischtennis.de