
Trikotwerbung für Bier erlaubt?
27.05.2019 – Ohne Sponsoren hätten so manche Vereine Probleme, zu überleben und den eigenen Spielbetrieb am Laufen zu halten. Das ist in vielen Sportarten so, Tischtennis ist davon nicht ausgeschlossen. Doch wo liegen die Grenzen für das, was man bewerben möchte? Dieser Frage gehen wir heute in der Regelecke nach. Darin wollen wir von Ihnen wissen, ob es erlaubt wäre, auf den eigenen Trikots für Bier zu werben.
Wie Sie es gewohnt sind, dürfen Sie gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Ein Verein hat eine Brauerei als neuen Sponsor gewinnen können? Es werden neue Trikots angeschafft und der Name des Biers in Form einer Bierflasche ist als Werbung hier aufgeflockt. Welche Aussage ist korrekt?
a) Die Trikots können für den Bereich der Erwachsenen uneingeschränkt eingesetzt werden.
b) Die Trikots dürfen auch von den Jugendlichen getragen werden.
c) Im Erwachsenenbereich dürfen die Erwachsenen das Trikot tragen. Jugendliche nicht, selbst wenn diese
eine entsprechende Spielberechtigung für den Erwachsenenbereich haben.
d) Es muss nur derjenige das Trikot tragen, der auch Bier mag.
Die Auflösung
Bei dieser Frage konnten wir Sie etwas aufs Glatteis führen. Jedenfalls konnten Sie sich zwischen zwei Antwortmöglichkeiten nicht entscheiden, nämlich Antwortmöglichkeit a) und c), der Großteil stimmte für die falsche Lösung ab. Richtig ist nur Antwortmöglichkeit a) Die Trikots können für den Bereich der Erwachsenen uneingeschränkt eingesetzt werden.
D. h., dass auch Kinder im Erwachsenenbereich ein Trikot mit der Werbeaufschrift einer bestimmten Brauerei bzw. Biermarke tragen dürften. Denn in der Wettspielordnung ist lediglich festgelegt:
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
WO L 1.2
Werbung für alkoholische Getränke ist im Spielbetrieb der Altersgruppe Nachwuchs auf der Spielkleidung und innerhalb des Spielraums (Box) verboten.
Quelle: mytischtennis.de