
Wie vollständig muss ein Noppenbelag sein?
06.05.2019 – Glatte lange Noppen sind verboten, so viel steht fest. Dass es aber auch noch andere Bestimmungen für Noppenbeläge gibt, soll die aktuelle Folge unserer Regelecke offenbaren. Im Speziellen geht es um die Vollständigkeit der einzelnen Noppen auf dem Belag. Darf hier und da auch schon mal eine Noppe fehlen oder muss das Gummi vollständig bestückt sein? Oder ist gar die Position der fehlenden Noppen mitentscheidend? Ein Fall für unsere Regelecke!
Dass auf einem Belag nicht die Hälfte aller Noppen abgeknibbelt sein darf, versteht sich natürlich von selbst. Verzwickter wird die Lage allerdings, wenn einzelne Noppen fehlen. Muss ein Belag wirklich vollständig bedeckt sein oder gibt es Fälle, die die Zulässigkeit des Spielgeräts nicht beeinträchtigen? Stimmen Sie für die Option ab, die Sie für richtig halten und schreiben Sie uns Ihre Erlebnisse mit unvollständigen Noppenbelägen als Kommentar. Einzig den passenden Regelparagrafen, bitten wir Sie, noch nicht zu posten, damit alle Leser ihr Wissen testen können. Sollte Ihnen ein anderes Regelproblem unter den Nägeln brennen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Welche Bestimmung gilt für Noppengummis?
a) Es darf keine Noppe fehlen.
b) Es dürfen generell keine zwei nebeneinanderliegenden Noppen fehlen.
c) Es dürfen generell nicht mehr als zwei nebeneinanderliegende Noppen fehlen.
d) Es dürfen nicht mehr als zwei nebeneinanderliegende Noppen in der Mitte des Belags fehlen. Am Rand ist das ggf. zulässig.
Die Auflösung
Liebe myTischtennis.de-User, wir müssen uns bei Ihnen entschuldigen. Tatsächlich war der Hinweis von einigen von Ihnen richtig, dass unsere Formulierung der Antwortmöglichkeiten die korrekte Beantwortung unserer Regelfrage unmöglich machte. Und das, obwohl wir die Frage wie immer mit der Unterstützung unserer Regelexperten erarbeitet haben. Um so schöner, zu sehen, dass sich unter Ihnen ebenfalls Regelkenner und sehr aufmerksame Leser befinden, die uns darauf hingewiesen haben. Wir hoffen, dass Sie uns dieses Missgeschick verzeihen. Irren ist zwar menschlich, aber in Zukunft werden wir die Regelfragen trotzdem noch sorgfältiger als bisher prüfen, bevor wir sie veröffentlichen.
Doch nun zu unserer Regelfrage. Wir wollten von Ihnen wissen, wie vollständig ein zulässiger Noppenbelag sein muss. Wem hier und da eine Noppe abhanden gekommen ist, darf aufatmen: Deswegen wird ihr Belag nicht aus dem Verkehr gezogen. Wenn mehr als zwei nebeneinanderliegende Noppen fehlen, wird es schon brenzliger. Solch ein ‚Loch‘ ist nur dann erlaubt, wenn es am Rand des Schlägers liegt. In der Mitte des Belags dürfen jedoch nicht mehr als zwei aneinanderhängende Noppen fehlen. Richtig ist also die neu hinzugefügte Antwort d)!
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
Nachlesen können Sie das noch einmal in folgender Regelauslegung des DTTB-Ressorts Schiedsrichter: „Ein Noppengummi muss lt. ITTR A 4.3.1 mindestens 10 und höchstens 30 gleichmäßig verteilte Noppen pro cm2 aufweisen. Fehlende Noppen können dazu führen, dass der Belag unzulässig ist, und zwar dann, wenn mehr als zwei aneinanderhängende Noppen in der Mitte des Belages (Trefferfläche) fehlen. Am Rand des Schlägers dürfen auch mehr als zwei aneinanderhängende Noppen fehlen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei der Stelle nicht um die Haupttrefferfläche des Belages handelt.“ (bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2018)
Quelle: mytischtennis.de