Regelecke
Aus Wut Schläger zerbrochen – und jetzt?

Aus Wut Schläger zerbrochen – und jetzt?

14.12.2015 – Tischtennisspieler sind ein emotionales Völkchen. Da kommt es nicht selten vor, dass der Ärger über das eigene Spiel, die Kantenbälle des Gegners oder den Zuschauer in der zweiten Reihe, der ständig mit blöden Kommentaren nervt, überhand nimmt. So mancher Schläger hat in solchen Situationen schon dran glauben müssen. Was passiert allerdings, wenn das mitten im Spiel passiert und der Griff abgebrochen ist? Darf man mit dem Schlägerblatt weiterspielen? Ein Fall für unsere Regelecke!

Sie kennen sicher den einen oder anderen Spieler, der in heiklen Situationen nicht all zu nett mit seinem Material umgeht, wenn Sie nicht sogar selbst zu dieser Gruppe gehören. Wenn der Schläger nach dem Spiel gegen die Wand oder auf den Boden fliegt, ist das – mal abgesehen für die Geldbörse vielleicht – noch kein Beinbruch. Aber was passiert, wenn mitten im Spiel der Schläger zu Bruch geht und nur noch das Schlägerblatt übrig ist? Dürfte man mit dem oberen Teil des Schlägers weiterspielen? 

Was meinen Sie? Schreiben Sie uns Ihren Tipp oder Anekdoten zu dem Thema als Kommentar unter den Artikel. Welche Antwort richtig ist, erfahren Sie in zwei Tagen auf der zweiten Seite des Artikels. Dort werden wir auch den passenden Regelparagraphen veröffentlichen, den wir Sie bitten, noch nicht als Kommentar zu posten. Falls Ihnen weitere Regelfragen unter den Nägeln brennen, schreiben Sie einfach an regelecke@mytischtennis.de. Unsere Regelexperten werden Ihnen möglichst schnell eine Antwort zukommen lassen.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.


Aus Wut wirft ein Spieler nach dem zweiten Satz seinen Schläger auf den Boden, so dass der Griff abbricht. Das Schlägerblatt ist weiterhin in Ordnung. Darf er das weitere Spiel mit dem Schlägerblatt bestreiten?

a) Nein, da der Schläger einen Griff haben muss.
b) Da der Schläger absichtlich beschädigt wurde, darf er sowieso nicht weiterspielen.
c) Er darf mit einem Ersatzschläger oder dem Schlägerblatt weiterspielen.


Die Auflösung

Diesmal haben wir Ihnen in der Regelecke eine ziemlich kniffelige Aufgabe gestellt, da es nicht nur um die Frage ging, ob man prinzipiell mit einem grifflosen Schläger weiterspielen kann, sondern auch wie mit dem Wutausbruch des Spielers umgegangen werden muss. Einige von Ihnen haben aber genau richtig argumentiert. Denn korrekt ist nur Antwort c) Er darf mit einem Ersatzschläger oder dem Schlägerblatt weiterspielen.

Zur Erklärung: Es wird nirgendwo definiert, dass ein Schläger zwingend einen Griff haben muss.

Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:

TT-R § A 4.1: „Größe, Form und Gewicht des Schlägers sind beliebig. Das Blatt muss jedoch eben und unbiegsam sein.“

Somit darf der Spieler mit seinem Schlägerblatt weiterspielen, wenn dieses nicht durch den Wurf beschädigt wurde. Er darf aber auch einen Ersatzschläger zur Hand nehmen, weil es in seinem Fall nicht eindeutig ist, dass er seinen Schläger absichtlich kaputt gemacht hat. Dies hat das Ressort Schiedsrichter des DTTB 2008 in folgender Regelauslegung bestimmt:

„Mit einem Schlägerwurf kann noch keine Absicht auf Zerstörung des Schlägers unterstellt werden. Damit ist ein Austauschen eines zerbrochenen Schlägers zulässig. Die Auslegung des RSR aus dem Jahr 2000 wird hiermit bestätigt.“ (02/2008) 

Der Spieler hat in unserem Fall also die Wahl zwischen dem Ersatzschläger und dem Schlägerblatt.


Quelle: mytischtennis.de