Regelecke
Spielabbruch bei Aufstellungsfehler erlaubt?

Spielabbruch bei Aufstellungsfehler erlaubt?

08.04.2019 – In vielen Vereinen und Mannschaften scheint die Tendenz dahin zu gehen, dass eine Saison nicht nur mit sechs Spielern bestritten wird, sondern deutlich mehr Akteure zum Einsatz kommen, teilweise sogar stark rotiert wird. Ob das zu einfachen Fehlern bei der eigenen Aufstellung führt, wissen wir nicht. Um solch einen brisanten Fall soll es aber heute in der Regelecke gehen!

Dabei fällt erst beim Stand von 5:0 auf, dass die Gastgeber die Positionen 5 und 6 vertauscht haben. Als Folge bricht die Gastmannschaft das Spiel eigenmächtig ab und verlässt die Halle. Wie wäre dieses Spiel nun zu werten? 

Wie Sie es schon gewohnt sind, dürfen Sie gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.


In einem Mannschaftskampf fällt beim Stand von 5:0 auf, dass die Gastgeber die Positionen 5 und 6 vertauscht haben. Daraufhin bricht die Gästemannschaft das Spiel ab und verlässt die Halle. Wie ist dies zu werten?

a) Gegen die Heimmannschaft, weil sie die Positionen vertauscht hat.
b) Gegen die Gastmannschaft, weil diese ein Spiel nicht eigenmächtig abbrechen darf. Der richtige Weg wäre gewesen, das Spiel so, wie es in den Spielberichtsbogen eingetragen wurde, zu Ende zu spielen und Protest einzulegen.
c) Gegen die Gastmannschaft, weil die Heimmannschaft noch die Möglichkeit gehabt hätte, die Einzelaufstellung zu ändern. Schließlich hatte das untere Paarkreuz noch nicht gespielt.
d) Gegen beide Mannschaften, da eine falsche Einzelaufstellung der Heimmannschaft und der Spielabbruch der Gastmannschaft vorliegen


Die Auflösung

Bei dieser Frage haben mehr als zwei Drittel von Ihnen daneben gelegen. Nur rund 32 % stimmten für die richtige Lösung ab, nämlich Antwortmöglichkeit d) Gegen beide Mannschaften, da eine falsche Einzelaufstellung der Heimmannschaft und der Spielabbruch der Gastmannschaft vorliegen.

Den passenden Regelparagraphen dazu finden Sie hier:

WO E 2.7 Abbruch eines Mannschaftskampfes
Bricht eine Mannschaft einen Mannschaftskampf vorzeitig ab, so werden alle Spiele, Sätze und Bälle bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfasst. Die Wertung erfolgt gemäß WO E 3.2. Erfolgt der Spielabbruch durch Mängel an der Austragungsstätte, fällt das in die Verantwortung der Heimmannschaft. In diesem Fall werden die bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfassten Spiele, Sätze und Bälle wie ausgetragen und alle nicht beendeten bzw. nicht ausgetragenen Spiele, Sätze und Bälle bis zum Ende des Mannschaftskampfes für die Gastmannschaft als gewonnen gewertet.

WO E 3.2 Wertung von Mannschaftskämpfen
Der gesamte Mannschaftskampf wird durch die zuständige Stelle für die Mannschaft als verloren gewertet, die gegen Vorschriften gemäß WO E 2, E 4 und/oder E 5 (falsche Einzel- und/oder Doppelaufstellung usw.) oder WO I 5.3 (falsche Eintragung von Spielern im Spielberichtsformular) verstößt.


Quelle: mytischtennis.de