
Das Bilden von Spielgemeinschaften
20.08.2018 – Die Mitgliederzahlen sind im Tischtennis wie in vielen anderen Sportarten seit Jahren eher rückläufig. Das bekommen Vereine zu spüren, die teilweise immer weniger Mannschaften für den Spielbetrieb melden können. Sinn kann daher das Bilden von Spielgemeinschaften machen. Welche Regelung dafür nach der neuen Wettspielordnung nicht gilt, wollen wir heute in der Regelecke von Ihnen wissen.
Wie immer dürfen Sie gerne für die Ihrer Meinung nach richtige Lösung abstimmen oder einen Kommentar unter den Artikel schreiben. Nur den passenden Regelparagraphen sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser noch die Möglichkeit haben, ihr Regelwissen zu testen. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Was gilt nach der neuen WO beim Bilden von Spielgemeinschaften NICHT?
a) Sie werden immer von einem führenden und einem aufgenommenen Verein gebildet.
b) Spielgemeinschaften dürfen in allen Altersklassen gebildet werden.
c) Spielgemeinschaften sind nur in den unteren Spielklassen gestattet
Die Auflösung
Diesmal hat die Mehrheit von Ihnen danebengelegen. Nur 25 % wussten die Lösung, nämlich Antwortmöglichkeit b) Spielgemeinschaften dürfen in allen Altersklassen gebildet werden.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
Denn das ist nicht der Fall, wie Sie in der WO in Abschnitt A 14 nachlesen können. Dort heißt es:
- „Spielgemeinschaften sind in den Altersklassen der Altersgruppe Senioren nicht gestattet“
Quelle: mytischtennis.de