
Zur Rückrunde nach Sperrvermerk-Wegfall aufrücken?
05.08.2019 – Seit einigen Jahren orientiert man sich bei den Mannschaftsmeldungen im Tischtennis an den Q-TTR-Werten. Dadurch soll u. a. sichergestellt werden, dass in den Ligen möglichst gleich starke Spieler aufeinandertreffen, der sportliche Reiz also immer gegeben ist. Umgehen lassen sich nach Q-TTR-Wert ausgerichtete Aufstellungen anhand von Sperrvermerken. Um ein Beispiel geht es heute in der Regelecke.
Dabei hat Spieler A in der Hinrunde als Nummer sieben in der ersten Mannschaft gespielt, während Spieler B als Nummer eins der zweiten Mannschaft einen Sperrvermerk hatte. Zur Rückrunde soll aber nun nach Q-TTR-Wert aufgestellt werden – Spieler B hat hier weiter die Nase vorn. Was muss beachtet werden?
Wie Sie es schon gewohnt sind, dürfen Sie gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
In der Hinrunde spielt Spieler A als Nummer sieben in der 1. Mannschaft. Die Nummer eins der 2. Mannschaft, Spieler B, hat einen besseren Q-TTR-Wert und erhält einen Sperrvermerk. In der Rückrunde will der Verein nun rein nach Q-TTR-Wert aufstellen, so dass Spieler A seine Position verlassen muss und Spieler B’s Sperrvermerk gestrichen wird. Was gilt nun für die Rückrunde?
a) Spieler B kann an Position sieben der 1. Mannschaft gemeldet werden.
b) Spieler B darf nicht fest in der 1. Mannschaft spielen und darf dort auch nicht als Ersatzspieler aushelfen.
c) Spieler B darf zwar nicht fest in der 1. Mannschaft spielen, darf dort aber als Ersatzspieler aushelfen.
Die Auflösung
Hui, mit dieser Regelfrage haben wir für ein wenig Unruhe gesorgt, da sich selbst unsere Experten diesmal nicht einig waren, ob unsere Frage so, wie sie gestellt wurde, eindeutig lösbar ist. Tatsächlich hat das Ressort Wettspielordnung des DTTB über unseren konkreten Fall, den uns ein User eingeschickt hatte, diskutiert und hält es für angemessen, den Regeltext anzupassen, damit der Fall künftig eindeutig geregelt ist. Es ging um die Frage, ob die Differenz der Q-TTR-Werte vom Dezember der Spieler A und B für unsere Situation relevant ist. Die Antwort ist nein. Es kommt auf die neue Reihenfolge der Mannschaftsmeldung an und nicht darauf, ob sich die Spielstärkeverhältnisse der beiden betroffenen Spieler zur Rückrunde so verändert haben, dass die Differenz der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember unter 51 liegt, so wie es in einigen Landesverbänden bis vor Einführung der neuen Wettspielordnung üblich war. Damit ist Antwort c) richtig, Spieler B darf zwar nicht fest in der 1. Mannschaft spielen, aber als Ersatzspieler aushelfen.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
WO H 2.4: „Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden.“
WO I 4.3: „Spieler dürfen beliebig oft als Ersatzspieler in jeder höheren Mannschaft des Vereins eingesetzt werden, wenn sie in der Mannschaftsmeldung enthalten sind, keinen Sperrvermerk besitzen, kein Jugend-Ergänzungsspieler (JES) sind und für die jeweilige Mannschaft einsatzberechtigt sind.“
Wie eingangs erwähnt, soll allerdings beim nächsten Bundestag ein Antrag auf Änderung des Regeltextes gestellt werden.
Quelle: mytischtennis.de