Aufschlag
Aufschlagregel nach Unfall lockern?

Aufschlagregel nach Unfall lockern?

29.03.2021 – Regel ist Regel – so viel ist gewiss. Doch können Regeln auch spontan aufgehoben oder gelockert werden, wenn sich die Situation verändert? Eine interessante Frage, die wir diesmal in unserer Regelecke behandeln wollen. Konkret geht es um den Fall, dass sich ein Spieler während der Partie derart verletzt, dass er den Ball nicht mehr mit der freien Hand zum Aufschlag hochwerfen kann. Wie wird in diesem Fall der Schiri reagieren?

Wie gewohnt dürfen Sie gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.


Ein Spieler verletzt sich mitten im Spiel an der Hand des Nicht-Schlagarms und kann den Ball ab dann nicht mehr von der flachen Hand aus zum Aufschlag hochwerfen. Darf der Schiedsrichter die Aufschlagregeln in diesem Fall lockern?

a) Nein
b) Ja


Die Auflösung

Regeln sind unumstößlich und müssen in jedem Fall angewendet werden? Nicht in diesem Fall! Wenn sich ein Spieler derart verletzt, dass er den Aufschlag nicht mehr korrekt ausführen kann, darf der Schiedsrichter die Regeln ausnahmsweise lockern. Richtig war also Antwort b), worauf auch 62,1 % der myTischtennis.de-User getippt haben.

Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:


§ A 6.7: „Der Schiedsrichter kann die Bestimmungen für einen regelgerechten Aufschlag ausnahmsweise lockern, wenn er überzeugt ist, dass diese wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht eingehalten werden können.“


Quelle: mytischtennis.de