Regelecke
Wie dick darf das Noppengummi sein?

Wie dick darf das Noppengummi sein?

29.07.2014 – In den letzten Ausgaben der Regelecke wollten wir von Ihnen wissen, wie zu entscheiden ist, wenn der Ball nass oder ein Spieler bei einem Ballwechsel noch nicht bereit war. Alle Noppen-Spieler aufgepasst: Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie dick Ihr Noppengummi (ohne Schwamm) eigentlich sein darf? Darum geht es nämlich heute in der Regelecke. Wie immer dürfen Sie gerne mitraten und mitdiskutieren!

Geht es um die Größe des Schlägers, lassen die Tischtennis-Regeln jeglichen Spielraum, denn: Der Schläger darf beliebig groß sein. Doch wie sieht es eigentlich mit der Belagdicke, insbesondere mit der Dicke eines Noppengummis, aus? Darf diese auch beliebig dick sein oder gibt es Reglementierungen? Das wollen wir heute in der Regelecke von Ihnen wissen!

Kennen Sie die Antwort? Gerne dürfen Sie in der Kommentarzeile mitdiskutieren und beratschlagen. Den Regelparagraphen sollten Sie aber aus Fairnessgründen nicht posten, damit andere noch mitraten können. Die richtige Lösung veröffentlichen wir am Donnerstag auf der zweiten Seite dieses Artikels.

Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen zum Regelwerk auftreten und Sie Hilfestellung brauchen, schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie werden möglichst schnell eine Antwort erhalten. 

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.


Die Dicke des Noppengummis (ohne Schwamm!) bei einem Sandwich-Gummi (Noppen außen)

a) ist beliebig
b) beträgt maximal 2 mm
c) ist abhängig von der Dicke des Schwamms
d) beträgt maximal 4 mm


Die Auflösung

Die Dicke des Noppengummis ist natürlich nicht beliebig. Für die Beantwortung unserer Frage war allerdings genaues Lesen vonnöten. Wir wollten nämlich nicht von Ihnen wissen, wie dick das Gummi in Verbindung mit dem Schwamm sein darf, sondern haben nur nach dem Gummi gefragt. Richtig war deshalb natürlich Antwort b) maximal 2 mm.

Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:


TT-R § A 4.3.2: „Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h. Schwamm- oder Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist. Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen.“


Quelle: mytischtennis.de