
Das Tragen eines Kopftuchs als Schweißschutz
16.01.2017 – Hohe Temperaturen in der Halle, hohe Luftfeuchtigkeit und natürlich ein intensives Spiel können schon einmal Schweißausbrüche hervorrufen, die gar nicht so leicht einzudämmen sind. Abhilfe können in diesem Fall Schweiß- oder Stirnbänder schaffen. Wie sieht es mit Kopftüchern aus? Sind diese auch als Mittel erlaubt, um Schweiß frühzeitig abzufangen? Diese Frage stellen wir Ihnen heute in der Regelecke!
Sie glauben, die richtige Antwort zu kennen? Dann nehmen Sie doch an unserer Abstimmung teil oder schreiben Sie einen Kommentar unter den Artikel. Das Ergebnis des Votings sowie die richtige Lösung und den passenden Regelparagraphen gibt es wie immer ab Mittwochnachmitag auf der zweiten Seite des Artikels nachzulesen. Falls Ihnen weitere Regelfragen unter den Nägeln brennen, kontaktieren Sie unsere Regelexperten unter regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Ist das Tragen eines Kopftuchs als Schweißschutz zulässig?
a) In keinem Fall
b) Nur wenn es wie ein Stirnband getragen wird
c) Kopftücher sind prinzipiell erlaubt
Die Auflösung
In diesem Fall lag die Mehrheit von Ihnen falsch, genau genommen 52 %! Richtig ist nämlich nicht Antwort c), sondern Antwort b) Nur wenn es wie ein Stirnband getragen wird.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
Hierzu ein Auszug aus einem SR-Rundschreiben über das Tragen von Kopfbedeckungen: „Das Tragen eines Stirnbandes oder eines als Stirnband getragenen Kopftuchs ist zulässig, wenn es dazu dient, wehende Haare zu bändigen und Schweiß vor dem Heruntertropfen aufzunehmen, und so ein ununterbrochenes Spiel gewährleistet ist. Aus demselben Grund sind auch Schweißbänder, die am Handgelenk oder am Arm getragen werden, zulässig. Die Internationalen Tischtennisregeln erwähnen die Kopfbedeckung als Teil der Kleidung ausdrücklich nicht. Lediglich im „Handbook for Match Officials“ ist das Stirnband als mögliche Ausnahme aufgeführt; gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der OSR fallweise entscheiden muss, welche Kleidung er für die jeweilige Veranstaltung für angemessen und für den Tischtennissport repräsentativ hält. Eine grundsätzliche Freigabe oder ein grundsätzliches Verbot von Kopfbedeckungen für alle Veranstaltungen erfolgt somit nicht.“ (SR-Rundschreiben 1/2006)
Quelle: mytischtennis.de