
Muss der Belag an allen Stellen fest aufgeklebt sein?
22.05.2017 – Lässt man seinen Schläger im Tischtennis-Shop des Vertrauens kleben, kommt es im Normalfall nicht vor. Montiert man seinen Schläger selbst, dann ist es durchaus möglich, dass einer der Beläge vielleicht nicht an Stellen ganz festklebt. Doch was sagt das Regelwerk zu solch einem Fall? Ist das erlaubt? Darum geht es heute in der Regelecke!
Diesmal sollen Sie die Ihrer Meinung nach richtige Lösung in die Kommentarzeile schreiben und uns Ihre Erfahrungen dort schildern. Einzig den passenden Regelparagraphen bitten wir Sie noch nicht zu posten, damit auch die anderen Leser noch eine Chance haben, ihr Regelwissen zu testen.
Das Ergebnis der Abstimmung und die Lösung können Sie am späten Mittwochnachmittag auf der zweiten Seite dieses Artikels einsehen. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Ist es erlaubt, den Belag nur in der Mitte am Holz festzukleben und somit einen mehrere Zentimeter breiten, ‚ungeklebten‘ Rand zu lassen?
a) Ja
b) Nein
c) Nur wenn der ungeklebte Rand eine Breite von zwei Zentimetern nicht übersteigt
Die Auflösung
Richtig ist in diesem Fall Antwort b) Nein.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
Denn laut § A 4.5 in den Tischtennisregeln gilt: „Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.“
Quelle: mytischtennis.de