Regelecke
Ich protestiere! Bloß wie ist das erlaubt?

Ich protestiere! Bloß wie ist das erlaubt?

14.05.2013 – Na klar, die Weltmeisterschaften in Paris überlagern momentan alles. Trotzdem wollen wir mit unseren Traditionen nicht brechen und Ihnen auch in dieser Woche wieder eine Folge unserer Regelecke präsentieren. Diesmal geht’s um Proteste zu Spielmaterialien: Der Belag Ihres Gegners ist beschädigt, leuchtend grün, lappt deutlich über oder steht mit großer Sicherheit nicht auf der Zulassungsliste? Was müssen Sie beachten, wenn Sie Protest einlegen wollen?

Unmöglich, mit was für einem Belag sich Ihr Gegner da in die Box wagt! Klar, dass Sie sich beschweren wollen und Ihr Gegenüber ganz bestimmt nicht mit diesem zerfledderten Stück Gummi spielen lassen möchten. Die Frage ist nur, wie legen Sie richtig Protest ein? Wer darf sich wann beschweren und bei wem? Testen Sie sich selbst! Weiter unten finden Sie nicht nur eine weitere Zeichnung unseres Cartoonisten Ulli Laven, sondern auch die aktuelle Frage mit den verschiedenen Antwortmöglichkeiten. Ihren Tipp dürfen Sie gerne als Kommentar unter dem Artikel posten, so wie Sie sich auch gerne über Beläge auslassen dürfen, die Sie schon bei Gegnern erlebt haben. In zwei Tagen lösen wir die Frage wie jedes Mal auf der zweiten Seite dieses Artikels auf.

Wenn Sie sich in dieser oder einer anderen Angelegenheit an unsere Regel-Experten wenden möchten, schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten.


Es wurde bemängelt, dass unsere Frage zu ungenau gestellt wurde. Da wir niemanden verwirren möchten und den Raum für Interpretationen möglichst klein halten wollen, machen wir aus unserer aktuellen Frage einfach zwei. Dann sollte es deutlich werden… 🙂

Frage 1: Proteste zu Spielmaterialien (Tische, Netze…) bei Mannschaftsspielen werden nur berücksichtigt, wenn
a) sie vor Beginn des Mannschaftskampfes eingelegt werden
b) sie von einem Mitglied der Mannschaft eingelegt werden
c) sie telefonisch während des Mannschaftskampfes beim Spielleiter eingelegt werden

Frage 2: Proteste zu Schlägern bei Mannschaftsspielen werden nur berücksichtigt, wenn
a) grundsätzlich ein Protest formuliert und protokolliert wird
b) vor dem jeweiligen Einzel oder Doppel der Protest formuliert und protokolliert wird
c) man nach dem Spiel dem Spielleiter anschreibt und in einem Fachforum die User darüber informiert.


Die Auflösung

Da haben wir Sie diesmal wohl ein bisschen verwirrt. Um Klarheit zu schaffen, kommen hier die richtigen Lösungen und der passende Paragraf der Wettspielordnung. Die richtige Antwort zu Frage 1 ist a) der Protest muss vor Beginn des Mannschaftskampfes eingelegt werden. Die richtige Antwort zu Frage 2 ist b) der Protest muss vor dem jeweiligen Einzel oder Doppel formuliert und protokolliert werden.

Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:

Hierzu Folgendes aus der Wettspielordnung:

§A16: „Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. Proteste, die sich auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden. Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben.

Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt. Die zuständigen Stellen sind jedoch verpflichtet, ihrerseits Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten.“

Da hieraus nicht ganz deutlich wird, worauf wir hinaus wollen, haben wir mithilfe unserer Regelexperten dies noch einmal anders formuliert: Bei einem Mannschaftswettkampf müssen Proteste zu Tischen, Netzen oder dem Lichteinfall in die Spielbox vor dem Wettkampf eingelegt werden. Das kann nur vor dem Beginn des Mannschaftskampfes durch den Mannschaftsführer als Protestberechtigtem erfolgen. Der Protest gegen einen Schläger kann nur vor dem unmittelbaren Doppel- oder Einzelspiel erfolgen, da dort erst der Schläger dem Schiedsrichter und dem Gegenspieler gezeigt werden muss. Vor dem Mannschaftskampf ist hiergegen kein Protest möglich, da man nicht erkennen kann, mit welchem Schläger der Spieler später antreten wird.

Bei Turnieren ist dies noch einmal anders. Schließlich kann Timo Boll zum Beispiel nicht vor Beginn der Weltmeisterschaften alle Tische, Netze und Boxen begutachten, an denen er im Laufe des Turniers spielen könnte. Hier wird gegen Tische, Netze etc. auch direkt vor dem Einzel/Doppel protestiert.


Quelle: mytischtennis.de