Regelecke
Protest gegen Schiedsrichter-Entscheidung

Protest gegen Schiedsrichter-Entscheidung

13.10.2014 – Haben Sie sich in einem Mannschaftswettbewerb schon einmal so über die Entscheidung eines Schiedrichters geärgert, dass ein Protest die Folge war? In unserer heutigen Ausgabe der Regelecke wollen wir uns genau diesem Thema widmen – dem Protest gegen die Regelentscheidung eines Schiedsrichters. Wie immer dürfen Sie gerne mitraten und von Ihren persönlichen Erfahrungen berichten!

Dass man mit den Entscheidungen des Schiedsrichters nicht zufrieden ist, passiert in anderen Sportarten gefühlt etwas häufiger als im Tischtennis. Doch selbst hier kann es hin und wieder zu Reibereien kommen – unabhängig von der Spielklasse. Wer aber darf Protest einlegen, wenn man sich so gar nicht mit der Schiedsrichter-Entscheidung abfinden kann oder will? Das wollen wir heute in der Regelecke von Ihnen wissen. 

Den Regelparagraphen und die richtige Lösung veröffentlichen wir wie immer in zwei Tagen auf der zweiten Seite unseres Artikels. Bis dahin bitten wir Sie, den Wortlaut aus dem Regelwerk noch nicht zu posten, damit alle die Chance haben, ihr Regelwissen zu testen. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung brauchen, schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.


Wer kann in einem Mannschaftswettbewerb gegen eine Regelentscheidung des Schiedsrichters Protest erheben?

a) Nur der Spieler 
b) Nur der Mannschaftsführer
c) Spieler und Mannschaftsführer


Die Auflösung

Richtig ist in diesem Fall die Antwort b),

Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:

denn laut TT-R § B 3.3.5 gilt: In einem Individualwettbewerb kann nur ein an dem betreffenden Spiel beteiligter Spieler, in einem Mannschaftswettbewerb nur der Kapitän einer an dem betreffenden Spiel beteiligten Mannschaft einen Protest einlegen.


Quelle: mytischtennis.de