
Glänzendes Kantenband auf Schlägerblatt erlaubt?
17.08.2020 – Damit der Belag besser hält und auch der Holzrand ausreichend geschützt wird, gehört zu einem klassischen Tischtennisschläger auch ein Kantenband dazu. Das kann natürlich auch zweckentfremdet werden, dargestellt anhand des folgenden Beispiels: Ein Spieler klebt den dem Griff am nächsten liegenden Teil des Schlägerblattes mit einem glänzenden Kantenband ab, was den Gegner irritiert. Doch ist das überhaupt erlaubt? Unsere Regelecke gibt wie immer die passende Antwort.
Wie gewohnt dürfen Sie auch bei diesem Regeleckenfall gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar zum Thema schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Ein Spieler klebt den dem Griff am nächsten liegenden Teil des Schlägerblattes mit glänzendem Kantenband ab, was seinen Gegner irritiert. Ist dieser im Recht, wenn er sich beim Schiedsrichter darüber beschwert?
a) Nein, solange man das ITTF-Logo und die Nummer des Belags lesen kann, ist alles in Ordnung.
b) Ja, da diese Fläche frei bleiben muss.
c) Ja, da das Band glänzt und beide Seiten des Schlägerblattes matt sein müssen.
Die Auflösung
Zugegeben, der Fall klingt verrückt – er wurde uns aber tatsächlich von einem myTischtennis.de-User zugeschickt. Über die Hälfte von Ihnen hatten den richtigen Riecher und wählten Antwort c) – Ja, da das Band glänzt und beide Seiten des Schlägerblattes matt sein müssen – als richtige Lösung. Die letzte Entscheidung hinsichtlich Zulässigkeit des Spielmaterials trifft jedoch der Oberschiedsrichter. Sollte dieser zu dem Ergebnis kommen, dass der Glanz des Bandes nicht stört, wird er es vermutlich zulassen.
Deutlich wird das in den Regel-Paragraphen:
TT-Regeln § A4.6.: „Die Oberfläche des Belagmaterials oder die Oberfläche des Schlägerblatts selbst, wenn dieses unbedeckt bleibt, ist matt; eine Seite ist hellrot, die andere schwarz.“
Quelle: mytischtennis.de